Honorar
Die geklärte Frage der Kosten einer steuer- oder betriebswirtschaftlichen Beratung ist notwendig, um eine langfristige vertrauensvolle Zusammenarbeit zu begründen.
Die KSF Steuerberatungsgesellschaft bietet drei Möglichkeiten der Honorarvereinbarungen auf der Grundlage der Steuerberatervergütungsverordnung, wobei es sich im Folgenden um Preise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer und Auslagenpauschalen handelt:
1. Zeithonorar
Diese Honorarvereinbarung ist bei Beratungen der Regelfall. Die Höhe des Honorars ist abhängig von der Schwierigkeit des Falles, dem Wert und dem damit verbunden Haftungsrisiko der Gesellschaft.
- Buchführungsberatung 65,00 bis 75,00 €/Stunde
- Steuer- und betriebswirtschaftliche Beratung 130,00 bis 160,00 €/Stunde
2. Abrechnung nach der gesetzlichen Vergütungsverordnung (StBVV)
Es handelt sich um festgelegte gesetzliche Gebührentatbestände. Die Anwendung dieser Honorarvereinbarung findet Anwendung, wenn der Arbeitsaufwand grundsätzlich abzuschätzen ist - wobei der mittlere Gebührensatz der Ausgangswert der Schätzung ist.
3. Pauschalhonorar
Eine entsprechende Vereinbarung kann nur getroffen werden, wenn der Arbeitsanfall von Beginn an festgestellt werden kann. Es bezieht sich auf den jeweiligen Fall und es sollte so vereinbart werden, dass es geänderten Bedingungen angepasst werden kann.
Aufgrund der konsequenten Vollzeiterfassung aller an einem Fall beteiligter Berater und Mitarbeiter können wir unseren Mandanten gegenüber einen detaillierten Tätigkeitsnachweis erbringen.